Informationen zur
Spendenabsetzbarkeit
FAQ
Wie kann ich meine Spenden absetzen?
Seit 01.01.2017 ist die Spendenabsetzbarkeit in Österreich neu geregelt. Die folgenden Informationen gelten für alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden.
Die Stichtage für die Spendenabsetzbarkeit für das Jahr 2024 teilen wir zeitgerecht an dieser Stelle mit.
Die Stichtage für die Spendenabsetzbarkeit für das Jahr 2024 teilen wir zeitgerecht an dieser Stelle mit.
Für dich als Spenderin oder Spender ist es ganz einfach, deine Spenden abzusetzen. Seit 2017 werden Spenden für das jeweilige Jahr automatisch im Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt. Deine Spenden werden vom Finanzamt dann automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe berücksichtigt. Und zwar für das Jahr, in dem du die Spenden getätigt hast. Spenden vor dem 1.01.2017 müssen von dir selbst an das Finanzamt gemeldet werden, damit diese berücksichtigt werden. Bitte nimm hierzu direkt mit unseren Kolleg:innen vom Spendenservice Kontakt auf.
Je nach Steuerklasse bekommst du zwischen 25% und 55% deiner Spenden zurück. Bei einer Spende von 100 Euro, erhältst du zum Beispiel 25 Euro bis 55 Euro vom Finanzamt auf dein Konto!
Je nach Steuerklasse bekommst du zwischen 25% und 55% deiner Spenden zurück. Bei einer Spende von 100 Euro, erhältst du zum Beispiel 25 Euro bis 55 Euro vom Finanzamt auf dein Konto!
Du musst uns nur einmalig dein Geburtsdatum, deine Adresse sowie deinen Vor- und Nachnamen wie auf deinem Meldezettel geschrieben bekannt geben, damit deine Spende richtig zugeordnet werden kann. Wir übermitteln deine Spenden dann an das Finanzamt. Solltet ihr als Familie spenden ist es wichtig, dass ihr uns mitteilt, welches Familienmitglied die Spenden von der Steuer absetzen möchte. Wenn du eine Spendenbestätigung für deine Spenden vor dem 01.01.2017 brauchst, kannst du diese jederzeit anfordern.
Du kannst einfach unser Onlineformular am Ende der Seite nutzen: Fülle die benötigten Informationen bitte vollständig aus.
Du bist nicht dazu verpflichtet, uns dein Geburtsdatum bekannt zu geben. Bitte sei dir aber bewusst, dass wir deine Spenden dann nicht dem Finanzamt melden können. Das hat zur Folge, dass deine Spenden nicht steuerlich verarbeitet bzw. zu deinen Gunsten abgesetzt werden.
Das kann unterschiedliche Gründe haben. Ein Grund kann sein, dass die übermittelten Daten nicht genau mit jenen Daten übereinstimmen, die dem Finanzamt vorliegen. Das kann schon an scheinbaren Kleinigkeiten wie einem Bindestrich im Vornamen liegen (Anna Lisa statt Anna-Lisa). Wenn uns das Finanzamt rückmeldet, dass die Daten nicht übereinstimmen, kontaktieren wir dich proaktiv und fragen nach. Es kann aber immer wieder passieren, dass der Datenabgleich nicht funktioniert und dies erst beim Lohnsteuerausgleich ersichtlich wird. Bitte überprüfe immer, ob deine Spenden steuerlich berücksichtigt wurden. Sollte das nicht der Fall sein, obwohl du uns deine Daten bekannt gegeben haben, kontaktiere uns bitte umgehend, entweder telefonisch unter: 01/58 66 950 oder per E-Mail über: menschen@mfm.at.
Du musst deine Spenden natürlich nicht von der Steuer absetzen. Die Spendenabsetzbarkeit ist zu deinem Vorteil auf freiwilliger Basis. Wenn du deine Spenden nicht absetzen bzw. deine Daten nicht dem Finanzamt bekannt geben möchtest, kannst du uns das auch jederzeit gerne per Anruf, E-Mail oder Brief mitteilen.
Wenn du uns deine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben hast, werden deine Spenden beim automatischen Jahresausgleich nicht berücksichtigt. Du kannst dann innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Damit deine Spenden steuerlich berücksichtigt werden, müssen wir einmal im Jahr deinen Namen, dein Geburtsdatum und die Spendensumme des Vorjahres an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt stellt dafür einen gesicherten Weg zur Datenübertragung zur Verfügung. Deine Personendaten werden dann vom Finanzamt abgeglichen, damit dir die Spenden zugeordnet werden können.
Auch vor 2017 war es Spenderinnen und Spendern möglich ihre Spende steuerlich abzusetzen. Allerdings waren die Spenderinnen und Spender selbst dafür verantwortlich, ihre Belege aufzubewahren und diese an das Finanzamt zu übermitteln. Seit der Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit (in Kraft seit 1.1.2017) sind die begünstigten Organisationen dazu verpflichtet, die jeweiligen Spendensummen inklusive Identifikationsdaten der SpenderInnen an das Finanzamt weiterzuleiten.
Solltest du noch Auskunft über Spenden von vor 1.1.2017 benötigen, bitten wir dich, dich direkt mit unseren Kolleg:innen vom Spendenservice per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Spendenabsetzbarkeit ab 2017 findest du zusammengefasst in unserem Informationsblatt:
FAQ Spendenabsetzbarkeit ab 2017
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter: bmf.gv.at
Solltest du noch Auskunft über Spenden von vor 1.1.2017 benötigen, bitten wir dich, dich direkt mit unseren Kolleg:innen vom Spendenservice per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Spendenabsetzbarkeit ab 2017 findest du zusammengefasst in unserem Informationsblatt:
FAQ Spendenabsetzbarkeit ab 2017
Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter: bmf.gv.at
Wir freuen uns darauf, deine Fragen zu beantworten. Ruf uns einfach an unter: 01 / 58 66 950 oder schick uns ein E-Mail: menschen@mfm.at